Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 4844

Flucht- und Rettungspläne sollen für den Gefahrenfall im Betrieb die Voraussetzungen schaffen für

    • das Verhalten der Arbeitnehmer im Gefahrenfall
    • die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich
    • die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch betriebseigene oder -fremde Hilfskräfte aus der Arbeitsstätte
    • die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel

Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z. B. in Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Kaufhäusern, Verwaltungsgebäuden oder sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind.

Unsere Flucht- und Rettungspläne werden gemäß DIN 4844-3 und den Unfallverhütungsvorschriften BGV A8 erstellt.